Allgemeine Geschäftsbedingungen T.Touristik

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

Grundlage der Buchung bei T Touristik sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.1. Eine Buchung kann ausschließlich per Internet erfolgen. Dies gilt für alle Personen und Reiseagenturen. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Buttons ,,Jetzt verbindlich Buchen,,  zustande. Dies bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelt „T. Touristik" dem Reisenden eine digitale Reisebestätigung.

1.2. Ein Reiseanmelder, der außer sich selbst auch andere Reiseteilnehmer anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen.

2. Vertragsinhalt

2.1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Buchungsbestätigung/Rechnung.

2.2. Vermittelt das Reisebüro im Namen eines anderen Reiseveranstalters (z. B. Flug- u. Schiffsreisen o. ä.), so gelten die Vertragsbedingungen dieser Reiseveranstalter.

3. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen

 3.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

3.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 3.1. maßgeblich.

4. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

4.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).

4.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 4.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.

4.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). Insofern gelten die Stornierungs Tabellen von T Touristik.

5. Zahlungsweise

5.1. Bei allen ausgeschriebenen Busreisen ist eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines erforderlich. Bei Flug- oder Schiffsreisen ist eine Anzahlung von 35% auf den Reisepreis gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines erforderlich. Der Restbetrag bei allen Reisen von T Touristik ist bis 45 Tage vor Fahrtantritt fällig.

5.1.1. Leistet der Kunde An- oder Restzahlung nicht, obwohl T Touristik die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so besteht kein Anspruch auf Reiseteilnahme.

5.2. Bei Mehrtagesfahrten im Auftrag unserer Kundschaft, sind 60 % des Vereinbarungspreises mindestens 10 Tage vor Reisebeginn, gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines sowie aller erforderlichen Reiseunterlagen, wie sie in den obigen Ausführungen bereits erwähnt wurden, fällig. Die Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Reise durch Rechnungslegung unsererseits.

5.3. Bei ausgeschriebenen Tagesreisen muss der Reisepreis bis 14 Tage vor Antritt bezahlt sein.

6. Preisänderungen

6.1. Der Veranstalter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

6.2. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Programm dem Reisenden anzubieten.

6.3. Die Rechte nach Ziffer 6.2. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters gegenüber diesem geltend zu machen.

7. Leistungsänderungen

7.1. Wird vor Antritt der Fahrt bekannt, dass einzelne Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden können, sind wir zu Änderungen im Ablauf berechtigt, wenn wir gleichberechtigte und zumutbare Leistungen anbieten können und der Charakter der Fahrt nicht verfälscht wird. Sofern dies möglich ist, sind wir verpflichtet, unsere Kundschaft vorher zu informieren.

7.2. Werden während der Fahrt Abläufe der Programmpunkte geändert bzw. ausgetauscht, so bewirkt dies keine Änderung der Leistung. Die Änderungen werden witterungsbedingt, ablaufbedingt oder durch höhere Gewalt nur zum Vorteil des Reisenden getätigt. Änderungsberechtigt sind der Reiseleiter bzw. der Busfahrer.

8. Reiserücktritt durch den Kunden

8.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen pro Person zu zahlen:

Bei Busreisen gilt folgende Stornierungstabelle.
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bis 60 Tage: 15%
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bis 40 Tage: 25%
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bis 30 Tage: 35%
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bis 15 Tage: 45%
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bis 6 Tage: 50%
-        
bis 0 Tage: 95%

Bei allen Flug- und Schiffsreisen gilt folgendes.
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bis 60 Tage: 30%
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bis 40 Tage: 40%
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bis 30 Tage: 50%
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bis 15 Tage: 80%
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bis 6 Tage: 90%
-        
bis 0 Tage: 95%

9. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

9.1 Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrags. Der Veranstalter kann jedoch, soweit für ihn möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen.

10. Ersatzreisende

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen (Gilt nicht für Flug- o. Schiffsreisen).

11. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten

11.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.

11.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

12. Mindestteilnehmerzahl

12.1. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Reisen 20 Personen. Wird dies nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zu 4 Wochen, bei Tagesfahrten bis zu 8 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Veranstalter ist zur unverzüglichen Information gegenüber dem Reisenden verpflichtet.

12.2. Der vom Reisenden gezahlte Betrag ist umgehend zurückzuerstatten.

12. Kündigung infolge höherer Gewalt

12.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Seiten zur Kündigung.

12.2. Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfaßt. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet der Veranstalter.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb 2 Wochen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

13.2. Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und der Verletzung von Nebenpflichten, verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

13.3. Macht der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

14. Mitwirkungspflicht des Reisenden

14.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende im Rahmen des Angemessenen und Zumutbaren zur Mitwirkung verpflichtet, um das Entstehen von Schäden zu vermeiden oder diese gering zu halten.

14.2. Beanstandungen sollten Sie unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung, dem Veranstalter direkt oder wenn keiner von beiden erreichbar ist, dem Leistungsträger direkt mitteilen. Die Reiseleitung hat die Aufgabe, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

14.3. Reiseleiter und die verantwortlichen Personen auf den Beförderungsmitteln sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, dass Sie Ihre Beanstandungen aufgenommen haben.

15. Insolvenzversicherung / Kundengeldabsicherung Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.T Touristik hat eine Insolvenzabsicherung bei der:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden

abgeschlossen.

Kontakt
T. Touristik - Tim Melzer Obere Dorfstraße 12b
09496 Marienberg OT Satzung
Tel.: 0157 74775911
E-Mail: info@ttouristik.de
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